Sozialrecht

Artikel 20 Grundgesetz

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Das Sozialgesetzbuch umfasst allein derzeit zwölf Teilbereiche, wobei ab dem Jahr 2022 ein 13. Bereich (SGB XIV) als soziales Entschädigungsrecht hinzukommen wird. Daneben regelt das SGG die Verfahrensordnung der Sozialgerichtsbarkeit als eigenständigen Gerichtszweig.

Allein dies zeigt bereits, dass der Bereich des Sozialrecht umfangreich ist und Sie sich daher von kompetenter Stelle beraten lassen sollten.

ARGE Sozialrecht DAV

Das Sozialrecht umfasst unter anderem folgende Bereiche:

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG 2 oder Hartz IV)
  • Arbeitsförderung (ALG 1 und Arbeitsvermittlung)
  • die gesetzliche Krankenversicherung
  • die gesetzliche Rentenversicherung
  • die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
  • soziale Pflegeversicherung
  • Sozialhilfe
  • Wohngeld
  • BAföG
  • UVG
  • Elterngeld und Elternzeit

Gerne stehen wir Ihnen bei Problemen mit Trägern der Sozialversicherung bei. Auf Grund unser Tätigkeit auch als Berufsbetreuer verfügen wir gerade im Bereich des Sozialrechts über einschlägige Erfahrungen mit den Trägern der Sozialversicherung, anderen Leistungsträgern und im Sozialrecht.